Minarette, die Menschenrechte und die Demokratie: Ein Epilog
04.12.2009 à 02:29
Ist denn nun die Religionsfreiheit verletzt oder nicht? Die Diskussion darüber, ob denn nun eventuell die Religionsfreiheit gar nicht verletzt sei, weil ja die Türme für die Ausübung des Glaubens gar nicht nötig sind, ist obsolet. Es wäre nichts gegen eine Verfassungsbestimmung einzuwenden gewesen, welche ALLE religiösen Türme verboten hätte. Es wird hier aber eine Unterscheidung bezüglich der Bewilligung des Baus von Türmen getroffen allein ahnand der Religion, welcher das damit verbundene Gebäude zugerechnet wird und welcher der Gesuchsteller angehört. Die Türme aber nur einer Religion zu verbieten, ist diskriminierend. Zentral ist also nicht die Religionsfreiheit, sondern das Diskriminierungsverbot. Damit sind Art. 14 i.V.m. Art. 9 EMRK verletzt.
Leider wurden im Vorfeld der Abstimmung viele Debatten über den Islam, die Scharia, Frauenrechte und was weiss ich noch alles geführt. Von den Initiativgegnern wurde völlig falsch argumentiert – sie hätten sich nie auf die den Islam, seine Rolle und die islamischen Staaten wertende Schlammschlacht einlassen dürfen. Diese konnten sie ja nur verlieren! Sie hätten den juristischen Unsinn nicht unwidersprochen lassen dürfen, welchen die Initianten verbreiteten. Sie hätten die gezogenen (völlig falschen) Analogien zum Kruzifixentscheid des EGMR scharf widerlegen sollen. Sie hätten den Initianten nicht die Aufmerksamkeit und den Trotz ermöglichen sollen durch die Forderung, deren Plakate seien zu verbieten.
Ich bin nun ganz sicher kein Freund des Islams. Oder irgend einer Religion. Aber darum ging es bei dieser Abstimmung überhaupt nicht. Hier ging es aber einzig und allein darum, ob der Satz „Der Bau von Minaretten ist verboten“ in unsere Verfassung aufgenommen werden sollte. Also um eine Bauvorschrift, und zwar um eine diskriminierende und damit menschenrechtswidrige Bauvorschrift.
Als solche war sie abzulehnen. Mehr gibt es dazu nicht zu sagen.
… Ausser dies:Die Frage, inwiefern in einer liberalen Demokratie die Mehrheit Minderheitenrechte einschränken darf, wurde nie kritisch gestellt. Die Frage nach allfälligen materiellen Grenzen der Verfassungsrevision nicht angesprochen. Leider blieb auch das primitive Demokratieverständnis der Initianten „Demorkatie heisst: Die Mehrheit bestimmt“ unbestritten. Dass demokratische Legitimation zwar vielleicht eine notwendige, aber nie eine hinreichende Begründung für eine Norm sein kann, wurde überhaupt nicht diskutiert.
Es ist depremierend in einer Gesellschaft zu leben, in welcher 99.9 Prozent der Entscheidtäger inklusive der "Classe Politique" die wirklich zentralen Fragen im Zusammenhang mit einer solchen Abstimmung zu schwierig sind, um sie auch nur zu bemerken geschweige denn sie im Diskurs zu erörtern und dann rational abwägend zu entscheiden.
„Im Namen Gottes des Allmächtigen [...] der Bau von Minaretten ist verboten“: Es sind wirklich traurige Tage für unsere Verfassung.