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Vie amoureuse

Je ne le dévoile pas

Im Zweifel ohne Gehirn

Im Zweifel ohne Gehirn

12.05.2008 à 12:12

Ein Leserbrief, den ich der NZZ anlässlich dieses Artikels zugeschickt habe:

Der Autor scheint überhaupt nicht begriffen zu haben, wovon er spricht.Er scheint ernsthaft als "selbstverständlich" zu behaupten, es gäbe einen "freien Willen" jenseits der neurobiologischen, "natürlich" determinierten Abläufe. Woher dieser kommen soll und wie er in die neuralen Vorgänge eingreifen soll erklärt er nicht - offenbar hält er das für trivial? Es wäre wirklich interessant, wie, wann und wo so ein freier Wille - jenseits aller natürlichen Determination, ja jenseits natürlicher Vorgänge überhaupt! - nach Meinung von Herrn Kaeser im Laufe unserer Evolutionsgeschichte entstanden sein soll. Hat seiner Meinung nach auch ein Menschenaffe auch einen indeterminierten, freien Willen? Ein Hase? Eine Amöbe? Haben gar ein Stück RNA oder DNA - sich replizierdende Moleküle, die Grundbausteine des Lebens also - einen freien Willen? Aber mit der Wissenschaft scheint der Autor ja generell nicht ganz klarzukommen.

Seine durchscheinende Einstellung, dass Wissenschaft gut und recht ist solange sie Autos, Medikamente und elektrische Zahbürsten hervorbringt, dass die Wissenschaftler aber plötzlich als "fundementalistisch", "unreflektiert naturalistisch", etc. bezeichnet werden sobald sie etwas verstörendes (und hochinteressantes!) über unsere eigene Existenz oder die Wirklichkeit generell herausfinden, scheint mir äusserst bedenklich.

Selbstverständlich gibt es nach wie vor gute Gründe für Strafen und Massnahmen:Spezialprävention, Generalprävention, Wahrung des Rechtsfriedens, Sicherung, Therapie zur Verminderung des Risikos einer widerholten Tat. Aber "Schuld"? Schuld in dem Sinne wie die Strafrechtsdogmatik sie versteht, Schuld im kantianischen Sinne, existiert nun mal nicht. Die Strafrechtler und Philosophen würden besser daran tun, ihren Überlegungen künftig die Wirklichkeit zugrunde zu legen, statt sich mit Händen und Füssen dagegen zu wehren. Irgendwann werden sie sonst unweigerlich von ihr eingeholt.

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Gwendolan
Gwendolan 25.05.2008 à 09:32
Ich hasse es, wenn Zeitungen Leserbriefe derart zusammenkürzen, dass der Sinn überhaupt nicht mehr rüberkommt...
Gwendolan
Gwendolan 17.05.2008 à 09:54
... Muss dann allerdings nur ein Verteidiger rauskriegen, dass die Schuld, wie die Straftheoretiker sie als Begründung für die Strafe beibehalten, eigentlich gar nicht existiert...
Gwendolan
Gwendolan 16.05.2008 à 09:18
"Demgemäss Handeln" => Straftheorie anpassen, welche immer noch auf dem Kant'schen Willensfreiheitsbegriff beruht (Hätte rechtens handeln können, hat sich aber frei für das Verbrechen entschieden).

Eine Freiheit ohne Möglichkeit anders zu können? Das würde ich nicht als frei bezeichnen, und wenn doch, wäre daran ja nur noch der Wortlaut frei.

Bei zwei Wahlmöglichkeiten, für welche es beide gute Gründe gibt, entscheidet man eben auch nicht frei. Man entscheidet sich für die Wahl, die einem aufgrund seiner Veranlagung und Erfahrung als die bessere erscheint. Und wenn einem beide als genau gleich gut erscheinen würden (Das dürfte allerdings nie der Fall sein; Es ist undenkbar, dass gleich viele Neuronen über längere Zeit für jede Entscheidung feuern), dann wäre eine Entscheidung wieder willkürlich.

Überigens: Wenn wir auf das phänomenologische abstellen würden, dann würden wir nach wie vor:
- Die Erde für flach halten.
- glauben, Sonne und Mond kreisten um die Erde.
- Weisse Menschen für "natürlicherweise" erfolgreicher als dunkelhäutige (Globale Reichtumsverteilung).
-Wale für Fische halten.
- etc.
Gwendolan
Gwendolan 16.05.2008 à 01:15
Ihr führt das jenseitige, transzendente Element nicht explizit ein, aber ihr setzt es voraus. Ein immanenter freier Wille, also rein in der natürlichen Welt angesiedelt, funktioniert logisch nicht. In der natürlichen Welt unterliegt alles dem Spiel von Wirkung & Ursache, von actio und reactio. Und diejenigen Elemente der natürlichen Welt, welche nicht diesem Spiel unterliegen (Vakuumfluktuation; Quantenverhalten; ev. Vorgänge "in" einer Singularität) sind eben gerade völlig willkürlich und deswegen nicht geeignet, das Postulat eines "freien Willens" zu unterstützen.

Selbstverständlich ist die Determiniertheit kein Problem für den "phänomenologischen", empfundenen freien Willen. Am Empfinden ändert sich nichts, das verlangt auch keiner. Aber deswegen muss man die Tatsache seiner natürlich-kausalen Determiniertheit nicht leugnen, sondern diese akzeptieren und demgemäss handeln.
Gwendolan
Gwendolan 15.05.2008 à 12:32
Deine Argumentation zielt am Thema vorbei. Hier geht es gar nicht um die Frage des Bewusstseins, es geht nur um die Willensfreiheit, resp. Unfreiheit. Die evolutionäre Entwicklung des Bewustseins ist mir und soweit ich weiss auch der Wissenschaft nach wie vor ein Rätsel. Es ist allerdings nicht nötig, deswegen gleich eine transzendente Komponente ins Weltbild einzufügen. So eine Lückenbüssermetaphysik, die immer dort einspringt, wo wir etwas noch nicht verstehen, ist total unüberzeugend.

Ist der Wille frei, so ist er unabhängig von jeglichen äusseren Einflüssen - und damit völlig unberechenbar und völlig willkürlich.

Ist der Wille eines Menschen oder Tieres jedoch durch äussere Umstände beeinflusst und determiniert - wie der ganze Rest der im Universum vorhandenen Dinge auch - dann ist er eben nicht frei.

Wenn der Wille wirklich unabhängig von äusseren Einflüssen wäre, dann könnte man es sich sparen, Straftäter zu Therapieren, Spezial- und Generalprävention wären hinfällig und das Strafrecht müsste sich auf einen reinen Sicherungszweck beschränken. Denn all diese Dinge sind ja gerade äussere Einflüsse, welche auf den - eben nicht freien - Willen von (potentiellen) Straftätern einwirken sollen.

Existierte ein freier Wille, so wäre jede Entscheidung willkürlich. Natürlich, wer zwanghaft nicht von diesem Konzept loskommen will, weil er ein determiniertes Leben unerträglich findet und die philosophische Tradition (Kant) ja den Willen als frei betrachtet, findet auch hier einen "Ausweg": Das Konzept des sogenannt "bedingt freien Willens", eines Willens also, der zwar von äusseren Einflüssen beeinflusst wird, aber immer noch eine völlig unteterminierte Nur-Ich-Komponente enthält. Die Antwort auf die Frage, wie eine solche Komponente allerdings in die natürliche Welt (die determiniert ist!) quasi als originäre Ursache eingreifen soll, bleiben Vertreter dieses Konzepts natürlich schuldig. Überhaupt ist dass dann doch mehr eine Fluchtbehauptung welche nicht Lücken ausnützt, sondern Lücken neu zu schaffen versucht: Wenn Naturwissenschaftlern es gelingt einen Menschen durch Elektroimpuls ins Hirn zum heben seines Armes zu bewegen und dieser Mensch dann sagt, er habe den Arm gehoben, weil er es eben gewollt hat, dann behaupten diese Philosophen zur Erhaltung ihrer Willensfreiheit einfacht, zwar sei der Wille durch natürliche Vorgänge im Gehirn determiniert, dies schliesse aber nicht aus, dass AUCH noch nicht determinierte, übernatürliche Komponenten in das Geschehen eingreiffen würden.
*Mit Ockhams Rasiermesser wink*
sarruedi
sarruedi 12.05.2008 à 19:56
Schwierig ist das wissenschaftliche Rechtsupdate doch bloss weil die Wissenschaft schlicht noch nicht soweit ist jeden Mal kurz durch ein MRI zu schieben und anschliessend eine psychologische Komplettdiagnose zu liefern... Davon sind wir beim besten Willen noch weit weit entfernt (zum Glück).

Fazit - jeden Fall einzeln abklären mit dem Psychologen, dem Psychiater, dem Neurobiologen und dem Allgemein Arzt und die Genprofil herstellen, Prädispositionen Orten, Biografie bis ins letzte Detail analysieren, Verhaltensanalyse etc... um am Ende zu welchem Schluss zu kommen? Ausserdem, kann es kaum so sein , dass jeder kriminelle Vorfall mit biochemische Schwankungen in den Molekülchen korreliert...
Gwendolan
Gwendolan 12.05.2008 à 17:22
Zu den Strafzwecken, mit welchen sich Sanktionen durchaus rechtfertigen lassen, siehe letzter Abschnitt Blogeintrag. Inwiefern jede Sanktion eine Todesdrohung sein soll ist mir irgendwie ziemlich schleierhaft...?
Gwendolan
Gwendolan 12.05.2008 à 16:15
Der "freie Wille" ist - wie unser ganzes Bewusstsein - teil der Illusion, welche unser Nervensystem für uns erzeugt, so dass wir unsere Gene gegen die widrige Umwelt verteidigen und mit anderen Angehörigen unserer Spezies gemeinsam vermehren können. Oder so.

Im juristischen Sinne ist Schuld eben gerade nicht einfach "Verstoss gegen Artikel XY", sondern vielmehr ein moralischer Vorwurf, gegen Art. XY verstossen zu haben, obwohl der Täter sich für ein anderes Verhalten hätte entscheiden können. Hatte er z.B. einen Gehirnschaden so ist er strafrechtlich nicht "schuldig" wenn er das Verbrechen deswegen begangen hat. Da aber jede Entscheidung durch Veranlagung, Vergangenheit/Prägung und Situation determiniert ist, kann sich nie jemand "frei für eine andere Handlung entscheiden" als für die, welche er letztlich vollbringt/verübt.

Selbstverständlich interessiert die Gesellschaft die Determiniertheit nicht, weil sich Handlungen schliesslich frei "anfühlen". Und selbstverständlich muss dieses natürliche "Rache"-Bedürfnis befriedigt werden, eben, um den Rechtsfrieden zu wahren (verhinderung von Selbstjustiz!).

Meiner Meinung nach muss nur die Straftheorie anpassen, nicht etwa die Praxis!
sarruedi
sarruedi 12.05.2008 à 15:48
Naja, kann ja nicht jeder Wissenschaftler sein...

Nun wie würdest du denn den freien Willen biologisch definieren? Zu einem grossen Mass werden wir ja auch von niederen Trieben wie das restliche Getier auf diesem Planet getrieben. Vielleicht ist ja der blosse Antrieb zur Replikation sowas die Basis des Hirngespinnts 'freier Willen'...

In Zusammenhang mit Schuld denke ich ist die Verwendung von freiem Willen wahrscheinlich meist falsch umgsetzt.
Schuld in juristisch angewandten Sinn ist im Grunde ja bloss auch wieder nur menschliche Definitionssache und bedeutet ganz einfach etwas getan zu haben was laut Regelwerk nicht erlaubt ist - vielleicht sollte man es einfach nicht Schuld nennen sondern 'Verstoss' gegen Paragraph XY und 'Strafe' wäre stattdessen eine ' gesellschaftliche Verhaltensmassnahme' wegen nicht Einhaltung des allgemein sozial annerkannten Regelwerks. Ob das Regelwerk nun sinnig ist oder nicht ist sei hier Mal dahingestellt, im Grunde genommen ist das aber vernachlässigbar für die 'Schuld'sprechung.

Und was wenn es die Gesellschaft im Grunde gar nicht interessiert ob jemand eine Stoffwechselstörung im Gehirn hat oder bewusst was unrechtes tut? Was wenn es bloss darum geht das allfällige Bedürfnis nach 'Wiedergutmachung' bis hin zu 'Rache' zu befriedigen?