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Pack die Bananenschachteln

15.05.2017 à 15:50

Die erste Wohnungseinrichtung

Gerade wenn dein Budget klein ist, beschäftigstdu dich besser schon vor dem Umzug mit der Wohnungseinrichtung. Bist du nämlich erst einmal umgezogen, wirst du feststellen, dass du auf einige Dinge nicht verzichten kannst, und bist zu gewissen Anschaffungen gezwungen – egal, ob es gerade ein gutes Angebot gibt oder nicht. Überleg dir deshalb vor dem Umzug, wie du die Einrichtung zusammenstellst. Am besten schreibst du eine Liste mit Dingen, die du brauchst. Darauf wirst du nicht jede Pflanze notieren, sondern sicherstellen, dass du die ersten Wochen nicht mit der Taschenlampe auf dem Klo sitzt, weil die Lampe fehlt, oder dir keine Spaghetti kochen kannst, weil du keinen Topf hast. Teile die Gegenstände in zwei Kategorien auf: «dringend» und «weniger dringend». Sollte dir trotz Planung auf halber Strecke durch den Wohnungseinrichtungsdschungel das Geld ausgehen, hast du es zumindest für die absolut dringenden Sachen ausgegeben.

Wohnungsübernahme

Egal, wie erledigt du vom Umzug bist, die Wohnungsübernahme und das Übergabeprotokoll, das dabei ausgefüllt wird, sind enorm wichtig. Sonst musst du bei deinem Auszug unter Umständen für Schäden aufkommen, die dein Vormieter verursacht hat. Stell sicher, dass auch kleinere Schäden wie Flecken an den Wänden, fehlende Schlüssel oder Beschädigungen an Bodenbelägen vermerktwerden – auch wenn dir das kleinlich vorkommt! Bewahre unbedingt eine Kopie des Protokolls auf, du wirst es bei deinem Auszug wieder benötigen.

Die Wohnung wieder kündigen

Bevor du eine Wohnung wieder verlassen kannst, brauchst du nochmals etwas Mietrecht. Für die Kündigung einer Wohnung oder eines Zimmers sind zwei Zeitangaben relevant: einerseits der Kündigungstermin, andererseits die Kündigungsfrist.

  • Unter der Kündigungsfrist versteht man den Zeitraum, der zwischen dem Eingang der Kündigung beim Vermieter (oder bei dir) und dem Vertragsende einzuhalten ist. Du kannst also nicht am einen Tag kündigen und am nächsten Tag ausziehen beziehungsweise die Miete nicht mehr zahlen. Sofern vertraglich keine längere Kündigungsfrist vereinbart wurde, gilt bei der Kündigung eines möblierten Zimmers eine Frist von zwei Wochen. Bei einem unmöblierten Zimmer oder einer Wohnung sind es drei Monate.
  • Der Kündigungstermin beschreibt den Tag, auf den das Mietverhältnis gekündigt wird. Das kann vertraglich beliebig festgelegt werden, beispielsweise auf das Ende jedes Monats. Ist nichts abgemacht, gelten bei Wohnungskündigungen die ortsüblichen Termine, die du bei der für deine Wohngemeinde zuständigen Schlichtungsbehörde in Erfahrung bringen kannst. Bei möblierten Zimmern ist der Kündigungstermin jeweils das Ende einer einmonatigen Mietdauer. Damit eine Kündigung auf ein bestimmtes Datum gültig ist, muss sie gewisse Anforderungen erfüllen. Kündigst du eine Wohnung oder ein WG-Zimmer, ist dafür ein eingeschriebener Brief an den Vermieter nötig. Wohnst du im Untermietsverhältnis, musst du deine Kündigung an den Hauptmieter – also deinen WG-Mitbewohner – schicken.
Als Vermieter kündigen

Hast du den Mietvertrag allein unterschrieben und sind deine Mitbewohner deine Untermieter, schlüpfst du ihnen gegenüber selbst in die Rolle des Vermieters. Willst du einem WG-Kollegen das Zimmer kündigen, brauchst du ein amtliches Formular. Dieses musst du unter Einhaltung der Fristen eingeschrieben an deinen Untermieter senden.

Tipps

  • Findest du nach deinem Einzug einen Schaden, der nicht im Protokoll aufgelistet ist, musst du diesen sofort mit eingeschriebenem Brief dem Vermieter oder der Verwaltung melden, damit er noch ins Protokoll aufgenommen wird.
  • Wenn du als Untermieter deinem WG-Mitbewohner kündigst, kannst du ihn den Erhalt der Kündigung auch unterschreiben lassen, statt sie ihm per Post zu schicken. Datum und Unterschrift auf einer Kopie des Schreibens beweisen, dass er die Kündigung rechtzeitig erhalten hat.
  • Gewisse Vermieter verlangen mehr als einen Ersatzmieter. Diese Forderung verstösst aber gegen das Mietrecht. Ein valabler Kandidat reicht aus. Da es jedoch schwierig abzuschätzen ist, ob ein Ersatzmieter zumutbar ist oder nicht doch im letzten Moment abspringt, ist es sinnvoll, so viele Interessenten wie möglich aufzutreiben. Schicke ihre Dossiers per Einschreiben an den Vermieter oder die Verwaltung, behalte aber für den Streitfall unbedingt Kopien und die Zustellungsquittung.

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