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Politblog

17.10.2007 à 09:05

Die Ur-Demokratie macht sich ausserhalb der Schweiz lächerlich. In Karikaturen wird die Schweiz mit dem Nationalsozialismus verglichen. Unsere Politiker wissen aber nichts besseres, als ihren dämlichen Wahlkampf weiter zu führen. Wir hätten in der Schweiz so viele echte Probleme zu lösen: Jugendarbeitslosigkeit, Vereinheitlichung der Bildung auf Volksschulstufe, Umwelt, Verinselung gegenüber Europa. Doch selbstverständlich ist es viel wichtiger, Kampagnen zu führen, in welchen Ausländer ausgeschafft werden sollen, Kampagnen zu führen, in welchen Ausländer ohne Aufenthaltsbewilligung nicht mehr Heiraten dürfen oder Kampagnen zu führen, welche total sinnlos sind und gar nichts mit uns oder unserer Realität zu tun haben. Die Welt wird mehr und mehr Multikulturell. Nur wir erlauben uns, Bilder abzudrucken, wo ein schwarzes Schaf weggezottelt wird. Welcher Verein, welche Schulklasse, welcher Betrieb, welche Universität würde wohl ohne die "schwarzen" Schafe in der Schweiz noch konkurrenzfähig sein?

Commentaires
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kaank 18.10.2007 à 11:44
Der nächste Schweiz unserer (laut Bundesrat) gar nicht rechtsextremen Schweiz. Nun werden sogar hochdeutsch oder schriftsprache sprechenden Menschen verjagt. Katrin Wilde von einer Zürcher Radioanstalt hat genug von Drohungen und geht zurück nach Deutschland! Die ganze Welt schaut uns zu, wie wir die Fremdenfeindlichkeit schüren... aber der Bundesrat weiss nichts anderes als solche UNO-Berichte als unwahr abzutilgen... Bravo!
kaank 18.10.2007 à 02:57
b
kaank 17.10.2007 à 14:00
1. Die Eltern erziehen die Kinder falsch --> ja! Grund: Wir brauchen Prüfungen für das Fahrrad, für das Mofa, für das Auto, für die Brille, für den Schulabschluss, für den Berufsabschluss, sogar für ein neues Haus und für Einbürgerungen braucht es Prüfungen, aber um Kinder zu haben braucht es keine. Die SVP könnte da ansetzen und den Artikel so verfassen, dass alle, die Eltern werden wollen, eine Prüfung ablegen müssten!
2. Der Artikel gilt sicher nicht für Schweizer, oder willst du einen Schweiz "entbürgern"?
blubbstar 17.10.2007 à 11:48


die eltern haben die kinder falsch erzogen. ganz einfach und der gsetzes artikel 121 zählt glaub ich auch für schweizer.. denn müsste ich sonst mahl suchen gehen..
blubbstar 17.10.2007 à 11:46


wenn ich sehe wie die heutigen 10 jährigen eine grosse lippe riskieren.. haben sie einfach wieder mal eine tracht prügel verdient.. ich mein damit nicht den besenstiel nehmen und das kindverprügeln.. oder nur weil das kind schlechte noten heimbringt ihm eins überziehen.. aber wenn mein kind mit 10 jahren nach hause kommt und weis nicht was zu mir sagt.. ich werde ihn packen.. ich kann die eltern von heute nicht verstehen wie sie die kinder so vergammeln lassen können..
kaank 17.10.2007 à 11:25
Und wie sieht es mit den "weissen" schweizer Schafen aus, die diese Gesetze missachten? Wo bleibt da das Menschenrecht, die Gleichberechtigung? Oder dar ich auch einfach sagen, dass die Frauen doch an den Herd und zu den Kindern gehören? (O-Ton Ueli Maurer) - was hat eine Person mit der Familie dieser Person zu tun?
blubbstar 17.10.2007 à 11:18
dein text gefällt mir. passt mir recht gut in den Kram und ich geb dir in sehr vielen teilen recht.. aber.. das schwarze schaf.. hast du den gesetzes artikel gelesen? wieso sollte das "schwarze schaf" das arbeitet ausgewiesen werden?
Zitat von [[SVP|http://www.ausschaffungsinitiative.ch/argumentarium-d.pdf]]
Die Bundesverfassung vom 18. April 1999 wird wie folgt geändert:
Art. 121 Abs. 3-6 (neu)
3 Sie (= die Ausländerinnen und Ausländer) verlieren unabhängig von ihrem ausländerrechtlichen
Status ihr Aufenthaltsrecht sowie alle Rechtsansprüche auf Aufenthalt in der Schweiz, wenn sie:
a. wegen eines vorsätzlichen Tötungsdelikts, wegen einer Vergewaltigung oder eines anderen
schweren Sexualdelikts, wegen eines anderen Gewaltdelikts wie Raub, wegen Menschenhandels,
Drogenhandels oder eines Einbruchsdelikts rechtskräftig verurteilt worden
sind; oder
b. missbräuchlich Leistungen der Sozialversicherungen oder der Sozialhilfe bezogen haben.
4 Der Gesetzgeber umschreibt die Tatbestände nach Absatz 3 näher. Er kann sie um weitere
Tatbestände ergänzen.
5 Ausländerinnen und Ausländer, die nach den Absätzen 3 und 4 ihr Aufenthaltsrecht sowie alle
Rechtsansprüche auf Aufenthalt in der Schweiz verlieren, sind von der zuständigen Behörde aus
der Schweiz auszuweisen und mit einem Einreiseverbot von 5 – 15 Jahren zu belegen. Im Wiederholungsfall
ist das Einreiseverbot auf 20 Jahre anzusetzen.
6 Wer das Einreiseverbot missachtet oder sonstwie illegal in die Schweiz einreist, macht sich
strafbar. Der Gesetzgeber erlässt die entsprechenden Bestimmungen.