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Hochschulpraktikant/in Übersetzung / Gesetzesredaktion

Wer wir sind
Als Stabsstelle des Bundesrates unterstützt die Bundeskanzlei die Regierung bei der Vorbereitung, der Durchführung und bei der Nachbearbeitung der Bundesratssitzungen. Sie führt und koordiniert die Kommunikation des Bundesrates und erarbeitet für die Regierung die politische Planung. Weiter organisiert die Bundeskanzlei auf Bundesebene die Abstimmungen und die Wahlen. Sie ist die Anlaufstelle für Initiativ- oder Referendumskomitees und prüft das Zustandekommen von Volksbegehren. Ausserdem ist die Bundeskanzlei für die digitale Transformation und Lenkung der Informations- und Kommunikationstechnologie in der Bundesverwaltung zuständig.
- Arbeitsort Bern
- Unternehmen Bundesverwaltung
- Kategorie Praktikum
Aufgabe
Die Bundeskanzlei ? Die Stabsstelle des BundesratesSie unterstützen ein Team von Sprachwissenschaftlerinnen und Sprachwissenschaftlern im Dienste des Bundesrates.
- Übersetzen aus dem Deutschen ins Französische von anspruchsvollen und schwierigen Texten verschiedenster Art mit politisch relevantem Inhalt
- Revision von Texten in französischer Sprache aus der Bundeskanzlei, den Departementen und den Bundesämtern, die für die amtliche Publikation oder die breite Bevölkerung bestimmt sind
- Redaktionelle und gesetzestechnische Bearbeitung von Erlassentwürfen
Anforderungen
Ihr Profil- Hochschulabschluss (Master / Bachelor) in Übersetzung
- Fähigkeit, sich schriftlich klar, präzis und gewandt auszudrücken
- schnelle Auffassungsgabe, analytisches Denken, Fähigkeit, rasch zu lernen und das Wissen ständig weiterzuentwickeln, selbstständige Arbeitsweise
- staatskundliche Kenntnisse und politisches Verständnis
- ausgezeichnete Kenntnisse einer zweiten Amtssprache (C1 / C2), Kenntnisse der dritten Amtssprache von Vorteil
Bemerkungen
Zusätzliche InformationenFür ergänzende Auskünfte wenden Sie sich bitte an Frau Fabienne Bertagnollo, Leiterin der Sektion Französisch der zentralen Sprachdienste, Tel. 058 464 11 16
Stellenantritt: 1. Oktober 2023 oder nach Vereinbarung
Das Praktikum ist auf ein Jahr beschränkt.
Für Hochschulpraktika gelten folgende Bedingungen: Der Studienabschluss darf bei Praktikumsbeginn höchstens ein Jahr zurückliegen (entscheidend ist das Datum auf dem Diplom). Es dürfen insgesamt maximal zwölf Monate Praktika in der Bundesverwaltung absolviert werden. Weitere Informationen zu den Hochschulpraktika finden Sie unter: [www.stelle.admin.ch/stelle/de/home/einstiegsmoeglichkeiten/studierende.html][1]
[1]: http://www.stelle.admin.ch/stelle/de/home/einstiegsmoeglichkeiten/studierende.html