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12. November 2009, 14:24 Politik

Die Grünen fördern junge Politikerinnen und Politiker

Nesa Zimmermann - Die Grünen Schweiz haben soeben ihr nationales "Mentoring-Programm" lanciert; das Pilotprojekt findet zur Zeit parallel in sechs Kantonen statt. Ziel ist die Förderung junger Politiker im allgemeinen, aber vor allem junger Politikerinnen. Tatsächlich ist es nämlich so, dass d...

Die Grünen Schweiz haben soeben ihr nationales "Mentoring-Programm" lanciert; das Pilotprojekt findet zur Zeit parallel in sechs Kantonen statt. Ziel ist die Förderung junger Politiker im allgemeinen, aber vor allem junger Politikerinnen. Tatsächlich ist es nämlich so, dass die Frauen noch immer in vielen Gremien – insbesondere in der Exekutive – untervertreten sind. Bei den Grünen, einer Partei, die sich seit ihrer Gründung im Kampf um Gleichstellung von Frau und Mann engagiert, ist der Frauenanteil zwar vergleichsweise hoch, so beträgt er beispielsweise 47.6 % in den kantonalen Parlamenten. In der Exekutive dagegen sind die Frauen klar untervertreten. Eine klare Förderung junger, engagierter Frauen durch erfahrene Politikerinnen und Politiker soll dies nun ändern.

Nur auf dem Papier gleichgestellt

Diese Woche habe ich in Neuchâtel an der ersten Veranstaltung dieses Projektes teilgenommen. Zu diesem Anlass haben kantonale Grössen wie Monika Dusong, erste weibliche Regierungsrätin und Marianne Ebel, engagierte Feministin seit der Zeit, als die Frauen ihr Stimmrecht noch nicht hatten, ihre Erfahrung und ihr Wissen mit uns geteilt.Das Fazit : Nach jahrzehntelangem Kampf existiert die Gleichstellung auf dem Papier; so ist sie in der Verfassung verankert und durch verschiedene Gesetze symbolisiert – in der Realität sind wir noch weit davon entfernt. Obwohl in der Verfassung klar geschrieben steht : "Mann und Frau haben Anspruch auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit", erhält eine Frau noch immer zwischen 12% und 19% weniger Lohn als ein Mann, der dieselben Qualifikationen ausweisen kann und dieselbe Arbeit verrichtet.

Arbeitgeber muss sich rechtfertigen

Das müsste nicht so sein. Das Gleichstellungsgesetz sieht klare Schritte vor, die eine Frau unternehmen kann, wenn sie für ihre Arbeit unterbezahlt ist. Ausserdem sieht das Gesetz auch eine Beweismittelerleichterung vor: Es ist nicht mehr an der Frau, zu beweisen, dass die Arbeit gleichwertig ist – was sich oft als sehr schwierig erweist – sondern im Gegenteil, der Arbeitgeber muss rechtfertigen, warum die Frau schlechter bezahlt ist als ihre männlichen Kollegen. Des weiteren sieht das Gesetz einen Kündigungsschutz vor für Frauen, die sich über Lohn — und andere Diskriminierungen am Arbeitsplatz beschweren. Zudem können sich Betroffene an Vereine oder Gewerkschaften wenden, die befugt sind, den Fall an ihrer statt vor Gericht zu ziehen.

Es gibt also durchaus Möglichkeiten, sich zu wehren. Mann – oder eher: Frau – muss es allerdings auch tun. Denn solange wir sie nicht umsetzen, nützen ein paar Gesetzesartikel herzlich wenig.

Nesa Zimmermann

Nesa Zimmermann (20) ist Jus-Studentin in Neuchâtel, seit bald einem Jahr Co-Präsidentin der Jungen Grünen Schweiz und im Vorstand der Jungen Grünen Neuenburg.

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