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11. Februar 2014, 08:19 Campus

Ratgeber WG-Suche - Das ist wichtig

students Redaktion - Als Student sind Wohngemeinschaften oft die einzige Möglichkeit zum Wohnen. Schließlich ist das Geld während des Studiums meist knapp und Wohnraum gerade in der Schweiz teuer. Ein günstiges WG-Zimmer kommt da gerade recht. Doch beim Suchen nach geeigneten Unterkünften gilt es einiges zu beachten.

Zum Suchen von freien WG-Zimmern bestehen mehrere Kanäle. Um die Kosten möglichst gering zu halten, scheidet die Möglichkeit des Maklers in der Regel aus. Schließlich berechnet er seine Leistung und diese sind nicht gering. Für Studenten oft undenkbar. In lokalen Zeitungen werden freie Zimmer in Wohngemeinschaften häufiger angeboten. Der Blick in mehrere Zeitungen kann sich lohnen. Doch schnell sein, ist ein Muss. Gerade in Großstädten und Studenten-Hochburgen sind freie Unterkünfte oft in Minuten vergeben.

Immer mehr Vermieter greifen für Ausschreibungen von Wohnraum zum Internet. Dort profitieren Suchende von der größten Auswahl. Insbesondere vorteilhaft ist die gezielte Suche nach gewünschten Städten und Orten. So kann auf Immobilien- und Mietportalen durch Eingabe der entsprechenden Postleitzahl konkret nach geeigneten Objekten Ausschau gehalten werden. Wer noch komfortabler und sinnvoller ein WG Zimmer finden möchte, sollte sich auf Onlineportalen wie immowelt umschauen. Dort besteht nämlich die Möglichkeit sich ausschließlich Wohngemeinschaften anzeigen zu lassen. Damit werden alle herkömmlichen Wohnungen aus den Suchergebnissen entfernt. Damit müssen sich Studenten nicht durch hunderte ungeeignete Angebote kämpfen.

Minderjährige Studenten
Durch die Schulreform G8 ist es keine Seltenheit mehr, dass Minderjährige mit dem Studieren beginnen. Im Hinblick auf das Mieten von WG-Zimmern gelten für sie Sonderregelungen. Zunächst benötigen Minderjährige die Erlaubnis der Eltern, um auszuziehen. Sind die Eltern einverstanden, sind sie für den Unterhalt des jugendlichen Studenten verantwortlich. Die Erziehungsberechtigten müssen dann, sobald der Minderjährige in eine WG zieht, dafür zu sorgen, dass dieser das Zimmer, Lebensmittel und Kleidung bezahlen kann. Da Personen unter 18 Jahren eingeschränkt geschäftsfähig sind, dürfen sie noch keine Verträge eingehen, die Verpflichtungen nach sich ziehen. Da dies bei einem Mietvertrag der Fall ist, müssen die Eltern unterschreiben. Kommt es zum Mietzahlungsrückstand oder Schäden am Zimmer haften die Eltern.

Schufa-Auskunft und Bürge
Zwar geht es beim Vermieten von WG-Zimmern häufig lockerer zu, doch einige Vermieter haben bereits schlechte Erfahrungen gemacht. Insbesondere bei der Bezahlung kommt es nicht selten zu Problemen. Besonders bei Studenten, die nur geringe Einkünfte durch Studentenjobs generieren, ist das Misstrauen groß. Um die Chancen auf ein Zimmer zu erhöhen und das Vertrauen des Vermieters zu gewinnen, gibt es mehrere Möglichkeiten. Zum einen macht es immer einen guten Eindruck, wenn direkt beim Besichtigungstermin eine Schufa-Auskunft vorgelegt wird. Falls bereits zuvor Wohnungen gemietet wurden, kann eine Bestätigung des letzten Vermieters zur Mietschuldenfreiheit sehr hilfreich sein. Zum anderen wirkt es für Vermieter beruhigend, wenn ein Bürge hinter der Finanzierung des Mietzimmers steht. Dies können zum Beispiel die Eltern sein. Sollte der Student seine Miete einmal nicht zahlen können, begleicht der Bürge die Rechnung.

Bildquelle: Rainer Sturm / pixelio.de

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pavloviktor
pavloviktor 19.03.2024 um 17:52
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