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Juristische/r Hochschulpraktikant/in

Wer wir sind
Das Bundesamt für Verkehr (BAV) sorgt dafür, dass der öffentliche Verkehr in der Schweiz sicher, leistungsfähig, wirtschaftlich und möglichst umweltfreundlich ist. Das BAV ist Teil des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK).
Als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter des BAV bewegen Sie die Schweiz. Sie übernehmen Verantwortung in langfristig ausgerichteten und herausfordernden Projekten. Das BAV bietet Ihnen die Möglichkeit, in einem modernen Arbeitsumfeld einen wesentlichen Beitrag für die erfolgreiche Entwicklung der Schweiz zu leisten.
- Arbeitsort Ittigen
- Unternehmen Bundesverwaltung
- Kategorie Praktikum
Aufgabe
Bewegt die Schweiz.Sie unterstützen die Sektion Recht bei der Leitung von Verwaltungsstrafverfahren, erteilen Rechtsauskünfte und wirken in Projekten mit.
- Mitwirken in Verwaltungsstrafverfahren im Bereich des Subventionsrechts
- An der Vorbereitung und der Durchführung von Instruktionsmassnahmen (Anhörungen und Protokollführung) teilnehmen
- Juristische Abklärungen insb. im Bereich Straf- , Verwaltungsstrafrecht sowie im Verwaltungsrecht im Tätigkeitsbereich des Amtes vornehmen
- Anfragen aus dem Tätigkeitsbereich des Amtes beantworten
- Dossiers in deutscher Sprache behandeln
Anforderungen
Ihr Profil- Hochschulabschluss in Rechtswissenschaften (Mlaw), der Abschluss darf bei Arbeitsbeginn nicht länger als ein Jahr zurückliegen
- Kenntnisse im öffentlichen Recht (Verwaltungsverfahrensrecht, Strafprozessordnung, Vorliebe zum Strafrecht)
- Sehr gute redaktionelle und kommunikative Fähigkeiten in mindestens einer Amtssprache, selbstständige und exakte Arbeitsweise
- Organisationstalent und Freude an interdisziplinärer Zusammenarbeit sowie Interesse für verfahrens- und strafrechtliche Fragestellungen
- Aktive Kenntnisse einer zweiten Amtssprache
Bemerkungen
Zusätzliche InformationenJoanna Ozimek, Leiterin Section Rechtsdienst
Tel +41 58 465 23 92, mailto : joanna.ozimek@bav.admin.ch
Stellenantritt : 1. Mai 2023 oder nach Vereinbarung
Der Studienabschluss und der Praktikumsbeginn dürfen höchstens 12 Monate auseinanderliegen. Die Praktikumsdauer beträgt 8-12 Monate.
Dem UVEK sind Gleichstellung und Vereinbarkeit wichtige Anliegen. Gerne prüfen wir deshalb auch Bewerbungen im Jobsharing. Teilzeitarbeit ist auf jeder Stufe erwünscht. Die Aufteilung der Stelle in kleinere Pensen ist möglich.